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AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Interessengemeinschaft Dampflok Nossen e. V für den Vertrieb von Reiseberechtigungen im historischen Sonderzugverkehr und von Lokomotivmitfahrten im Rahmen von Sonderveranstaltungen

 
 

1. Leistungen

Die Interessengemeinschaft Dampflok Nossen e.V. (im folgenden IG Dampflok) veranstaltet Fahrten mit Sonderreisezügen oder Fahrten mit anderen Zügen (Fotozüge usw.) oder zu gegebenen Anlässen Führerstandsmitfahrten auf Lokomotiven.

 
 

2. Abschluß eines Vertrages zur Teilnahme an Fahrten (Reisevertrag)

Mit dem Versenden der Fahrtbestätigung oder der Fahrkarte(n) ab dem Ausgabe- (Ausgang-) ort gilt die Anmeldung des Teilnehmers als angenommen.

Ein Vertrag mit abweichendem Inhalt kommt zu Stande, wenn der Teilnehmer sich mit den angegebenen Abweichungen einverstanden erklärt. Die Annahme der Abweichung wird als gegeben hingenommen, wenn die Teilnahme durch Bezahlung des ausgewiesenen Betrages entsprechend angezeigt wird.

Wird ein Reisevertrag mit abweichendem Inhalt abgelehnt, so sind die Fahrkarten oder die Fahrtbestätigung umgehend zurück zu senden.

Teilnahmeverträge werden in der Regel maximal 8 Wochen vor dem Termin mit dem Teilnehmer geschlossen.

 
 

3. Teilnehmerzahl

Wird keine andere Anzahl von Teilnehmern angegeben, so gilt, das sie nur dann durchgeführt werden, wenn mindestens eine Anzahl von 100 Personen erreicht ist.

 
 

4. Änderungen an Umfang und Preisgestaltung

Die IG Dampflok behält sich Änderungen an Angaben in der Vorankündigung (Flyer, Werbeplakate, Webseite) vor, sofern sie vor Vertragsabschluß liegen.

Änderungen nach Vertragsabschluß können vorgenommen werden, sofern sie in einem zumutbaren Rahmen für den Teilnehmer liegen und keine unzulässige Benachteiligung entsteht.

 
 

5. Teilnehmerrücktritt, Umbuchung durch den Teilnehmer, Teilnehmeränderung (Ersatzpersonen)

Der Teilnehmer kann vor Antritt der Fahrt vom geschlossenen Teilnahmevertrag zurücktreten. Die Erklärung zum Rücktritt muß schriftlich und gegenüber der den Reisevertrag ausstellenden Stelle erfolgen. Für die Einhaltung der Frist ist der Posteingang an der ausstellenden Stelle maßgeblich. Die IG Dampflok hat nach einer festgestellten Buchung für eine Teilnahme Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Diese ist personenbezogen wie folgt:

- bis zehn Tage vor Antritt der gebuchten Fahrt 10% des Preises zuzüglich Auslagen
- bis einen Tag vor Antritt der gebuchten Fahrt 50% des Preises zuzüglich Auslagen
- am Tag der Fahrt oder bei Nichtantritt 100% des Preises zuzüglich Auslagen

 
 

6. Reisegruppenvertrag

Eine Reisegruppe kann bis zum dreißigsten Tag (1 Monat) vor der geplanten Fahrt entschädigungslos vom Vertrag zurück treten. Es wird jedoch ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 30 Euro für die zu erbringenden Leistungen erhoben.

Die Verminderung der Anzahl der gebuchten Personen hat:

- bis zu zehn Tage vor der Fahrt eine Entschädigung in Höhe von 30% des personenbezogenen Preises
- bis zu einen Tag vor der Fahrt eine Entschädigung in Höhe von 70% des personenbezogenen Preises
- am Tag der Fahrt eine Entschädigung in Höhe von 100% des personenbezogenen Preises

zur Folge.

Wird durch die Reduzierung der Gesamtzahl der Teilnehmer eine Rabattierungsgruppe verletzt, so ist die IG Dampflok berechtigt, den Gruppenfahrschein neu zu berechnen.

Eine Ermäßigung zum ausgewiesenen Fahrpreis erfolgt ab der elften Person. Die Ermäßigung beträgt regelmäßig 10% des Preises eines Vollzahlers, sofern in der Fahrtbeschreibung nichts anderes bestimmt ist.

 
 

7. Familienkarten

Eine Familienkarte wird grundsätzlich nur dann ausgestellt, wenn nachweislich für zwei Erwachsene und zwei Kinder (6 bis 14 Jahre) eine Fahrtberechtigung erworben werden soll. Wir weisen Sie auch darauf hin das für Kinder unter 6 Jahren kein Anspruch auf einen Sitzplatz besteht.

 
 

8. Fahrpreisrückerstattung

Alle Rückzahlungen von seiten der IG Dampflok erfolgen ausschließlich unbar. Der Teilnehmer muß hierzu eine geeignete Bankverbindung angeben. An diese wird der beanspruchbare Betrag überwiesen.

 
 

9. Änderungen und Rücktritt von Seiten der IG Dampflok

Fahrten können durch die IG Dampflok kurzfristig abgesetzt werden, wenn dies durch Gründe, die nicht durch die IG Dampflok zu vertreten sind als erforderlich erweist. Die IG Dampflok behält sich beim vorliegen besonderer Gründe vor, eine Reise gegenüber dem vorangezeigten Veranstaltungsplan oder Teile davon zu verändern. Das kann sowohl die Fahrtstecke als auch den Einsatz von Fahrzeugen (Lokomotiven, Wagengarnitur) betreffen. Diesbezüglich vorgenommene Änderungen begründen keine Ersatzanspruch seitens des Programmteilnehmers. Die Änderung am Fahrzeugeinsatz berechtigt nicht zum Rücktritt oder zur Minderung des Teilnahmepreises von Seiten des Reisenden.

 
 

10. Haftung / Gewährleistung

Die IG Dampflok haftet auf Grund gesetzlicher Regeln dafür, das die Leistungen nicht mit Fehlern behaftet sind. Beanstandungen sind unverzüglich nach Bekannt werden der Reiseleitung mitzuteilen. Diese sorgt im Ermessensumfang für die entsprechende Abhilfe. Eine Haftung ist ausgeschlossen, wenn der Schaden durch den Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Die Haftung, sofern es keine Körperschäden sind, ist beschränkt.

 
 

11. Fremde Leistungen / Vermittlung

Die IG Dampflok ist für unentgeltlich vermittelte Fremdleistungen, die in der Reisebeschreibung entsprechend bezeichnet sind, nicht verantwortlich und somit auch nicht haftbar.

 
 

12. Einhaltung von Zoll-, Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

Für alle in diesem Zusammenhang erwachsenden Pflichten ist der Teilnehmer der Fahrt selbst verantwortlich und haftbar.

 
 

13. Rauchverbot

Es gelten die einschlägigen Bestimmungen der Nichtraucherschutzgesetze sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene. Beschriftungen und Zeichen an und in den Fahrzeugen sind rechtlich ohne Bedeutung, ihnen kommt lediglich historische Bedeutung zu. Beachten Sie hierzu unbedingt Anweisungen des Zugbegleitpersonals.

 
 

14. Lokomotivmitfahrten

Lokomotivmitfahrten stellen eine im allgemeinen Fahrpreis nicht enthaltene Zusatzleistung dar. Sofern die Möglichkeit dazu gewährt wird, muß der Kunde im Vollbesitz seiner geistigen und körperlichen Kräfte sein. Die Mitfahrt wird verwehrt, wenn erkennbar ist, das Einfluß von Alkohol und/oder Drogen besteht. Beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse die Anweisungen des Personals. Kinder dürfen nur in Begleitung einer erwachsenen Person mitfahren.

Eine Haftung für Schäden oder Verschmutzungen an der Kleidung oder für Verletzungen seitens der IG Dampflok besteht nicht, es handelt sich dabei um Eigenverschulden.

Den Anweisungen des Fahrzeugpersonals ist unbedingt Folge zu leisten.

 
 

15. Speisewagen

Bei verschiedenen Fahrten führt der Zug Speise- oder Buffetwagen mit. Beachten Sie die entsprechenden Aushänge.

 
 

16. sonstiges

Für jede einzelne Veranstaltung / Fahrt ist die IG Dampflok berechtigt, besondere ergänzende Bestimmungen auszugeben. Diese werden durch Aushang oder durch Übergabe an den Teilnehmer übermittelt. Weiterführenden Weisungen des Zugpersonals ist entsprechend Folge zu leisten.

 
 

Ihre Interessengemeinschaft Dampflok Nossen e.V. im März 2009

 
 

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01681 Nossen,
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Amtsgericht Dresden, Vereinsregister 10351

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